Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des «Verein Integrale Architektur und Lebensraumgestaltung» (VIAL). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit im Einzelfall eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gültigkeit: ab Mai 2015

1. Beitritt zum Verein

1.1 Das Beitrittsgesuch hat schriftlich zu erfolgen. Damit akzeptiert das neue Mitglied die Statuten und verpflichtet sich, den jeweils gültigen Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

1.2 Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

1.3 Ein ablehnender Entscheid muss an der nächsten Mitgliederversammlung begründet werden.

2. Anmeldungen zu Veranstaltungen

2.1 Anmeldungen müssen schriftlich bzw. elektronisch erfolgen.

2.2 Nachdem Sie sich für eine Veranstaltung (Workshop, Exkursion, Kongressteilnahme usw.) angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung in Schriftform bzw. elektronisch.

2.3 Ohne schriftliche Teilnahmebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

2.4 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die mögliche Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung ist begrenzt.

3. Teilnahmegebühr

3.1 Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung einer Teilnahmegebühr.

3.2 Die Teilnahmebestätigung dient gleichzeitig als Einzahlungsschein. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich.

3.3 Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

4. Abmeldungen

4.1 Eine Abmeldung von einer Veranstaltung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen die Teilnahmegebühr  ganz oder teilweise erlassen. Bitte beachten Sie folgende Regelung:

AbmeldezeitpunktRücktrittsgebühr
Bis 45 Kalendertage vor Beginn der VeranstaltungCHF 50.– Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung20 % der Gebühr, mindestens jedoch CHF 50.–
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung50 % der Gebühr, mindestens jedoch CHF 50.–
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung60 % der Gebühr
Ab 7 Kalendertage bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung80 % der Gebühr
Nach dem Start der VeranstaltungKein Erlass bzw. Rückerstattung der Gebühr

5. Nicht besuchte Veranstaltungen

5.1 Nicht besuchte Veranstaltungen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

5.2 Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nur zeitweise zu einer Veranstaltung, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

6. Mindestteilnehmerzahl

6.1 Liegen bei Veranstaltungen bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht genügend (6) verbindliche Anmeldungen vor, kann die Veranstaltung abgesagt werden.

7. Ausfall der Veranstaltung

7.1 Der Verein behält sich vor, eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen oder bei nachweislicher Erkrankung des Dozenten abzusagen.

7.2 Eventuell bereits bezahlte Teilnahmegebühren erhalten Sie zurück.

7.3 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Leistungsumfang

8.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Seminars.

8.2 Reise- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

9. Rabatte

9.1 In Sonderfällen kann nach Absprache ein Sozialtarif gewährt werden.

10. Versicherung

10.1 Für alle vom «Verein Integrale Architektur und Lebensraumentwicklung» (VIAL) organisierten Kurse, Exkursionen und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich, wie zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung.

10.2 Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der Verein nicht haftbar gemacht werden.

11. Datenschutz

11.1 Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass der VIAL Ihre Daten für weitergehende Zwecke (Werbung, Ablehnung von Anmeldungen wegen schlechter Zahlungsmoral etc.) verwenden können.

11.2 Unsere Werbung können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen.

12. Video- und Audio-Aufnahmen

12.1 Ohne ausdrückliches Einverständnis des «Verein Integrale Architektur und Lebensraumentwicklung» (VIAL) und/oder der Kursteilnehmenden dürfen an sämtlichen Veranstaltungen keine Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

13. Programm- und Preisänderungen

13.1 Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

14. Gerichtsstand

14.1 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem «Verein Integrale Architektur und Lebensraumentwicklung» (VIAL) ist Schweizer Recht anwendbar.

14.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

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